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Planungs- und Bauverfahren

Von der Variantensuche bis zum ersten Spatenstich durchläuft ein Bauvorhaben mehrere Planungsphasen. Die Beteiligung der verschiedenen Interessenvertreter, die Erarbeitung der planerischen Lösung und das Baurechtsverfahren erstrecken sich meist über einen langen Zeitraum, so dass es mitunter Jahre dauern kann, bis die ersten Fahrzeuge über die fertiggestellte Straße rollen.

Von der Variantensuche bis zum ersten Spatenstich – die einzelnen Phasen eines Planungs- und Bauverfahrens

Voruntersuchung (Variantensuche)

Die Voruntersuchung zum Bauvorhaben legt den Untersuchungsraum für mögliche Trassenkorridore fest und ermittelt alle relevanten Datengrundlagen (Topografie, Bebauung, Flächennutzung, Umweltbelange, Gewässer, Konfliktpotentiale usw.)

Vorplanungsunterlagen

Die Daten aus der Voruntersuchung werden benötigt, um anschließend die Vorplanung zu erstellen. Nun werden mögliche Trassenkorridore bzw. Gestaltungsvarianten gesucht und auf ihre Vor- und Nachteile nach den Kriterien

  • Verkehrliche Wirksamkeit (Verlagerungs- und Entlastungseffekte, Streckenqualität, Erreichbarkeit)
  • Bevölkerung (Auswirkungen auf streckennahe Siedlungslagen)
  • Umwelt (Schutzgüter nach UVPG)
  • Raumordnung (örtliche, regionale und überregionale Flächennutzungs- und Entwicklungsziele)
  • Wirtschaftlichkeit (Kosten für Bau und Unterhaltung der Verkehrsanlage)

untersucht und bewertet. Im Ergebnis legt der Vorhabenträger (LASuV, DEGES oder LISt) dem Landes- bzw. Bundesverkehrsministerium die Vorplanungsunterlage mit dem Votum für eine Vorzugsvariante vor.

Vorentwurf (Entwurfsplanung)

Nach der Bestätigung der Vorzugsvariante wird im nächsten Schritt der Vorentwurf entwickelt. Erst jetzt erhält die Vorzugsvariante ihre konkreten räumlichen und technischen Eigenschaften, die Brücke erhält ihre Abmessungen und ihr gestalterisches Gesicht, die Straße ihren genauen Verlauf, Entwässerung und Ausstattung. Auch Maßnahmen für den Schutz von Umwelt, Grundwasser und Anwohnern werden jetzt geplant.

Genehmigungsunterlagen (Baurechtsverfahren)

Wenn der Vorentwurf intern abgestimmt und nach der Anhörung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen ist, entsteht auf dieser Grundlage die Genehmigungsunterlage, mit der dann der Planfeststellungsantrag bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden kann, um Baurecht zu erlangen. Bei kleineren Vorhaben kann das Baurecht im Einvernehmen mit den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren hergestellt werden.

Die Planfeststellungsbehörde hat die Aufgabe, alle öffentlichen und privaten Interessen abzuwägen und im Verfahren zu prüfen, ob die Planer alle Faktoren bei der Abwägung ihrer Entscheidungen beachtet haben. Eingriffe etwa in privates Eigentum und in die Natur werden noch einmal besonders kritisch hinterfragt.

Wenn die Landesdirektion nach Abschluss des von ihr durchgeführten öffentlich-rechtlichen Auslegungs- und Anhörungsverfahrens keine Hürden mehr sieht, das Vorhaben zu erlauben, erteilt sie Baurecht und legt den Beschluss erneut öffentlich aus. 

Bis einen Monat nach dem Auslegungsende haben in ihren Rechten betroffene Personen die Möglichkeit, gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage einzureichen.

Seit der Jahrtausendwende haben zusätzlich auch Umweltverbände verstärkte Möglichkeiten, im Namen ihrer Verbandsmitglieder und –ziele gegen Planfeststellungsbeschlüsse zu klagen, selbst wenn sie ihre Einwände im Planfeststellungsverfahren nicht vorgebracht hatten. Umso akribischer achten Planer und Planfeststeller auf die Einhaltung aller Umweltvorschriften.

Ausführungsunterlagen (Bauvorbereitung)

Auf der Baugenehmigung basierend können nun die Ausführungsunterlagen erstellt und die Bauarbeiten im Detail geplant werden. Nur wenn die Finanzierung für das Bauvorhaben im Landes- bzw. Bundeshaushalt sichergestellt ist, können die Ausschreibungsverfahren für die Bau- und Bauüberwachungsleistungen starten. In deren Ergebnis kann der wirtschaftlichste Bieter, der nach den inhaltlichen und terminlichen Vorgaben den Auftrag zu erfüllen bereit ist, den Zuschlag erhalten.

Bau

Einige Wochen später rollt dann endlich der erste Bagger. Der Bau kann beginnen. Dabei ist in der Regel ein Bauleiter seitens des Auftraggebers der zentrale Ansprechpartner für alle Belange rund um die Baustelle, die Umleitungsführung und die Abstimmungen mit Kommunen, Schülerverkehrsunternehmen und Anliegern. Außerdem überwacht er den Bauablauf, prüft die Qualität der erbrachten Leistungen und steht in ständigem Kontakt zum Baubetrieb.

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