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Bundes- und Staatsstraßen

Brückenarbeiten auf der Baustelle der B172n in Pirna.
Baustelle der B 172 , Gottleubatalbrücke/Ortsumgehung Pirna  © SMWA

Das Straßennetz ist wichtiger Bestandteil des integrierten und vielfach verzweigten Verkehrssystems. Es trägt die Hauptlast des Verkehres im Freistaat Sachsen. Ein Industrie- und Transitland wie Sachsen ist auf ein leistungsfähiges Straßennetz angewiesen. Die Komplettierung der überregionalen Verbindungsachsen im Freistaat Sachsen und die Einbindung in transeuropäische Straßennetze sind damit von besonderer verkehrspolitischer Bedeutung.

Zentrale Zukunftsaufgabe im Freistaat Sachsen ist die Erhaltung und die Verbesserung des Straßenbestandes. Der bedarfsgerechte Aus- und Neubau soll die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit des Bundes- und Staatsstraßennetzes gewährleisten.

Die Ausbau- und Erhaltungsstrategie verfolgt das Ziel, die Mobilität im Freistaat Sachsen dauerhaft sicherzustellen. Sie zeigt transparent und nachvollziehbar auf, wie der Zustand der Staatsstraßen langfristig verbessert werden kann. Der Schwerpunkt ist auf die Erhaltung des bestehenden Straßennetzes ausgerichtet und somit als zentrale Zukunftsaufgabe definiert. Dabei werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes beachtet bzw. berücksichtigt.

Wie wird herausgefunden, ob eine Straße baufällig ist? Wie wird die Erneuerung geplant?

Für die Einschätzung des Straßenzustands findet regelmäßig im 4-Jahres-Rhythmus eine Befahrung des gesamten Netzes der Bundes- und Staatsstraßen mit speziellen Messfahrzeugen statt. Dabei werden werden verschiedene Zustandsmerkmale (z.B. Spurrinnen, Ebenheit und Griffigkeit uvm.) erfasst und bewertet. Die Bewertung erfolgt nach einem einheitlichen Maßstab mit Schulnoten von 1 bis 5. Im Ergebnis lassen sich aus diesen Noten der Substanzwert und der Gebrauchswert der Straße ermitteln. Der Substanzwert beschreibt dabei den Zustand der Straßenoberfläche, während der Gebrauchswert die Sicherheit und den Fahrkomfort für die Nutzerinnen und Nutzer widerspiegelt. Beide zusammen bilden die Gesamt-Zustandsnote der Straße.

Anhand dieser Bewertung wird der Erneuerungsbedarf für jeden Straßenabschnitt ermittelt. Ergänzend tragen die Streckenkontrollen durch die Straßenmeistereien und Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zur Einschätzung bei. Ist der Straßenzustand sehr schlecht, können vorübergehend Maßnahmen wie Geschwindigkeits- oder Gewichtsbeschränkungen notwendig sein. Aus dem Vergleich aller Zustandsnoten lässt sich ableiten, auf welchen Straßen in Sachsen Erneuerungs­maßnahmen am dringlichsten sind.

Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Staatsstraße wann erneuert wird?

Das sächsische Staatsstraßennetz ist formal – unabhängig vom Zustand der Straßen – anhand der Verkehrsbedeutung, also der Verbindung von Grund-, Mittel- und Oberzentren sowie der Verkehrsbelegung, in drei Netzklassen S1, S2 und S3 eingeteilt. Im Rahmen der alle vier Jahre stattfindenden Zustandserfassung und -bewertung werden die Straßen in verschiedenen Zustandsmerkmalen (ZEB) erfasst und der Erhaltungsbedarf bewertet. Innerhalb der Netzklassen werden daraufhin die Dringlichkeiten zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen festgelegt und eine Rangfolge ermittelt. Die darauf aufbauende Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030 liefert systematische und objektive Lösungsansätze, um Ressourcen wirtschaftlich, nachhaltig und zielführend einzusetzen.

Dabei sind alle drei Netzklassen wichtig. Keines dieser Netze wird vernachlässigt. Der bedarfsgerechte Ausbau in den Netzklassen S1 und S2 stellt auf die zukunftsorientierte Leistungsfähigkeit des Hauptnetzes ab. Parallel wird in allen drei Netzklassen eine bedarfsgerechte Erhaltung im vorhandenen Straßenraum vorgenommen. Somit lässt sich insbesondere in der Fläche und im ländlichen Raum die Erreichbarkeit der Orte verbessern und langfristig sicherstellen.

Als maßgeblicher Handlungsrahmen für die sächsische Straßenbauverwaltung bis 2030 ist die Ausbau- und Erhaltungsstrategie nicht statisch angelegt, sondern bedarf der regelmäßigen Überprüfung (z. B. bei Änderung von Verkehrsbelegungen, Unfallgeschehen, Straßenzustandsentwicklung usw.). Sie richtet sich an Planerinnen und Planer, Baubetreuende und Entscheidungsträger der sächsischen Verwaltung und ist bei allen Staatsstraßen anzuwenden.

Wie wird festgelegt, wo neue Bundesstraßen gebaut werden?

Das zentrale Steuerungsinstrument für die Planung und Finanzierung von Neu- und Ausbaumaßnahmen im Bereich Straße, Schiene und Wasserstraße ist der Bundesverkehrswegeplan. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat nach breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) den Bundesverkehrswegeplan 2030 erstellt. Dieser wurde am 3. August 2016 durch das Bundeskabinett verabschiedet. Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2016 mit den drei Ausbaugesetzen Straße, Schiene und Wasserstraße die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) beschlossen. Die Ausbaugesetze sind am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten.

Von insgesamt 79 angemeldeten Straßenbauvorhaben wurde für 71 Vorhaben ein Bedarf ermittelt, 8 Maßnahmen fanden keine Aufnahme in die Dringlichkeitslisten. Vordringlich eingeordnet wurden 36 Vorhaben, von den 35 Maßnahmen im Weiteren Bedarf besteht für 19 Projekte das Planungsrecht.

Wie kommt es zu einem Bauvorhaben?

Die Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht den Anspruch, dass die von ihnen erwirtschafteten Steuergelder wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Wie aber lässt sich das absichern? Welche Faktoren entscheiden über Zweck und Ausgestaltung eines Straßen-, Radweg- oder Brückenbauvorhabens? Grundsätzlich gilt: Die verkehrliche Situation muss sich durch die geplante Baumaßnahme nachweislich verbessern, während sich für Umwelt einschließlich der menschlichen Gesundheit unterm Strich keine Nachteile daraus ergeben dürfen oder mindestens die Vorteile für viele Menschen oder/und höhere Entlastungen der Umwelt mit dem Vorhaben erreicht werden.

Von einer verkehrlichen Verbesserung ist die Rede, wenn etwa die Fahrbahn breiter und damit für den Begegnungsverkehr sicherer wird, wenn begradigte Kurven die Sicht verbessern, von der Fahrbahn getrennte Radwege mehr Sicherheit für Radlerinnen und Radler schaffen oder auch, wenn Verkehr aus engen und kreuzungsreichen Ortslagen hinaus auf freie Strecken außer Orts verlagert werden kann.

Allem voran geht die Bedarfsprüfung und Voruntersuchung. Das Projekt steht noch ganz am Anfang. Kommunen und Wirtschaft, Unfallkommission oder die Straßenbauverwaltung selbst haben einen Bedarf festgestellt. Dieser muss für Neubauprojekte oder Verlegungen vom Bundesverkehrsministerium bzw. vom Freistaat Sachsen zunächst grundsätzlich bestätigt werden. Dies erfolgt mit den gesetzlich durch die Politik vorzugebenden Bedarfsplänen. Die wichtigsten Mittel sind der Bundesverkehrswegeplan und der Landesverkehrsplan Sachsen. Die zu bauenden Strecken werden damit festgelegt und mit einer Dringlichkeitsstufe versehen.

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