Hauptinhalt

Fluglärmkommission Leipzig/Halle

Drei Maschinen mit der Aufschrift "DHL" auf dem Flughafen.
Vorfeldabfertigung am Flughafen Leipzig/Halle  © SMWA

Die Fluglärmkommission wird gemäß § 32b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gebildet. Sie berät die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Der Fluglärmkommission am Flughafen Leipzig/Halle gehören 20 Mitglieder an, die von der Genehmigungsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), berufen werden. Das SMWA übernimmt die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem Komissionsvorsitzenden. Die Kommission tagt regelmäßig, mindestens zweimal jährlich.

Sie ist über alle anstehenden Maßnahmen zum Lärmschutz zu unterrichten und kann auch selbst Maßnahmen vorschlagen. Diese besitzen jedoch nur empfehlenden Charakter. Die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung oder die DFS müssen der Fluglärmkommission die Gründe für nicht durchführbare Maßnahmen mitteilen.

zurück zum Seitenanfang