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Luftfahrt

Weißes Flugzeug auf dem Flughafen Leipzig-Halle
Flughafen Leipzig/Halle  © Mitteldeutsche Flughafen AG

Der Freistaat Sachsen verfügt mit Dresden und Leipzig/Halle über zwei leistungsfähige Verkehrsflughäfen, die unter dem Dach der Mitteldeutschen Flughafen AG organisiert sind. Die Anteile liegen zu 77 Prozent beim Freistaat Sachsen, weitere Anteile halten das Land Sachsen-Anhalt sowie die Städte Dresden, Leipzig und Halle.

Seit 2008 betreibt der Logistikkonzern DHL am Flughafen Leipzig/Halle Europas modernsten Umschlagplatz für Expressluftfracht. Zwei 3.600 Meter lange interkontinentalfähige Start- und Landebahnen ermöglichten die Ansiedlung. Saniert und verlängert wurde die Dresdner Start- und Landebahn. Beide Flughäfen verfügen über neue, großzügige Terminals und sind hervorragend an Straße und Schiene angebunden. Damit können die Sachsen binnen 90 Minuten »in die Luft« gehen.

Kleineren Flugzeugen und dem Luftsport stehen in Sachsen 22 Verkehrs- und Sonderlandeplätze sowie ein Segelfluggelände zur Verfügung.

Fluglärmschutz

Minister Martin Dulig auf dem Flughafen mit Kopfhörern zum Arbeitsschutz
Minister Martin Dulig bei einem seiner Arbeitseinsätze im Rahmen des Projektes »Deine Arbeit, meine Arbeit.« auf dem Flughafen Leipzig/Halle.  © SMWA/Kristin Schmidt

Mit dem Ziel, die Belastung durch Fluglärm in der Umgebung der Flughäfen in Sachsen weiter zu reduzieren, ist jeweils eine Fluglärmkommission für den Flughafen Leipzig/Halle und den Flughafen Dresden eingesetzt. Wegen des starken öffentlichen Interesses wird über die Fluglärmkommission Leipzig/Halle auf dieser Website informiert. Die Fluglärmkommission berät die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm. Zudem ist ein Fluglärmschutzbeauftragter als unabhängiger Ansprechpartner zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, der Luftverkehrswirtschaft und den Institutionen vermittelnd tätig.

Luftfahrthindernisse

Luftfahrthindernis auf der Rollbahn
Sanierung der Start- und Landebahn Nord am Flughafen Leipzig/Halle  © DB Engineering & Consulting GmbH/Felix Laub

Die Aufstellung von Kränen und anderen potenziellen Hindernissen an Flughäfen muss angezeigt und erforderlichenfalls genehmigt werden. Luftfahrthindernisse innerhalb der Flughafenbegrenzung genehmigt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), außerhalb des Flughafens die Landesdirektion Sachsen.

Fragen?

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Aufsichts- und Genehmigungsbehörde der Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle

E-Mail: luftverkehr@smwa.sachsen.de

Landesdirektion Sachsen – Luftverkehr

Sächsische Luftverkehrs- und Luftsicherheitsbehörde

E-Mail: luftverkehr@lds.sachsen.de

Webseite: https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/

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