Ausnahmegenehmigung zum Lkw-Fahrverbot
An den Reformationstagen in den Jahren 2025/26
Worum geht es?
Am Reformationstag, dem 31. Oktober, gilt in vielen Bundesländern ein Fahrverbot für Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw. Für die Jahre 2025 und 2026 gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme.
Was ist erlaubt?
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin, hat gemeinsam mit den zuständigen Ministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Diese erlaubt es, an den genannten Reformationstagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr bestimmte Autobahnstrecken in diesen Bundesländern zu nutzen – allerdings nur für Fahrten von oder nach Berlin.
Welche Autobahnen sind betroffen?
Die Ausnahme gilt auf folgenden Autobahnen:
A 2, A 4, A 9, A 10, A 11, A 12, A 13, A 14, A 15, A 17, A 19, A 20, A 24, A 38, A 71, A 72, A 73, A 111, A 113, A 114, A 115, A 117, A 143.
Das Land Brandenburg hat zudem noch weitere Strecken freigegeben. Diese sind unter folgendem Link einsehbar:
Zur Übersicht der zusätzlichen Strecken in Brandenburg
Wichtige Einschränkungen
- Das Verlassen der Autobahnen in den genannten Bundesländern ist nicht erlaubt, außer:
- wenn eine Unfall- oder Baustellenvollsperrung vorliegt und eine ausgeschilderte Umleitung genutzt werden muss,
- oder wenn keine Umleitung vorhanden ist, darf die kürzeste Strecke bis zur nächsten Autobahnauffahrt genutzt werden.
- Wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss (§ 15a StVO), darf die Autobahn ebenfalls verlassen werden, um es an der nächstgelegenen geeigneten Stelle abzustellen.
Bitte beachten
Diese Ausnahmegenehmigung kann jederzeit widerrufen werden. Fahrerinnen und Fahrer sollten sich daher vor Fahrtantritt informieren und sicherstellen, dass sie die Regeln genau einhalten.