20.01.2023

Pflichtumtausch von Führerscheinen

Die Frist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 endet am 19. Januar 2024.

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt nach Fristen. Bis zum 19. Januar 2024 müssen die Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 umgetauscht werden.

Verlieren Führerscheine ihre Gültigkeit?

EU-Kartenführerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Nach Fristablauf sind sie umzutauschen. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wann müssen Führerscheine umgetauscht werden?

Für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gelten die in den folgenden Tabellen angegebenen Umtauschfristen.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:*
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Anlage 8e zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Wie lange ist der neu ausgestellte Führerschein gültig?

Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet.

Die Fahrerlaubnis bleibt auch nach Fristablauf unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.

Der regelmäßige Umtausch der Führerscheine stellt sicher, dass Namen und Lichtbild aktuell sind und die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit des Dokuments eingehalten werden.

Wohin muss ich mich wenden, wenn ich meinen Führerschein umtauschen möchte? Zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Unterlagen ist dies erforderlich?

Wir empfehlen, sich rechtzeitig, spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Umtauschfrist an die Fahrerlaubnisbehörde zu wenden und einen Termin für den Umtausch zu vereinbaren. 

Weitere Informationen und Kontaktdaten Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vor Ort:

Welche Klassen werden in den neuen Führerschein eingetragen?

In den neuen Führerschein werden die Klassen eingetragen, welche den bisherigen Fahrberechtigungen entsprechen. Wie sich die Zahlen- oder Buchstabenkürzel ändern, lässt sich in folgender Übersicht einsehen:

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